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   LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23   

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https://dejure.org/2023,38459
LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23 (https://dejure.org/2023,38459)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.09.2023 - 5 Ta 53/23 (https://dejure.org/2023,38459)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 2023 - 5 Ta 53/23 (https://dejure.org/2023,38459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Nachprüfungsverfahren, Anschrift, Änderung, Mitteilung, unterlassene, grobe Nachlässigkeit, Mitwirkungspfllicht, Verletzung

  • IWW

    § 124 Abs. 1 ZPO, § ... 11 Abs. 1 RPflG, §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, 78 Satz 1 ArbGG, § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 124 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 3 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 1 - 3 ZPO, § 120a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 ZPO, § 120a Abs. 2 ZPO, § 97 ZPO, §§ 78 Satz 2 ArbGG, §§ 72 Abs. 2 ArbGG, 574 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124a Abs. 1 Nr. 4
    Prozesskostenhilfe; Nachprüfverfahren; keine Mitteilung der Änderung der Anschrift

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Schleswig-Holstein (Leitsatz)

    § 124 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 120a Abs 2 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Nachprüfverfahren - keine Mitteilung der Änderung der Anschrift

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23
    Im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit muss es sich demnach bei einem grob nachlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Verhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BAG, Beschl. v. 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 - Rn. 23 f. mwN.).

    Ein solcher Vortrag kann auch noch in der Beschwerdeinstanz erfolgen (BAG, Beschl. v. 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 - aaO. Rn. 25, juris; Hessisches LAG, Beschl. v. 21.10.2016 - 3 Ta 499/15 -, Rn. 12 ff., juris).

  • BAG, 26.01.2017 - 9 AZB 46/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Mitteilungspflichten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23
    Die Partei muss demnach eine Anschriftenänderung absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben (BAG, Beschl. v. 26.01.2017 - 9 AZR 46/16 - Rn. 12, juris; BAG, Beschl. v. 26.01.2017 - 9 AZB 46/16 -.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 7 WF 106/20

    Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe bei Unerreichbarkeit infolge Umzugs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23
    Teilt die Partei die Adressenänderung weder dem Gericht noch ihrem Prozessbevollmächtigten zu irgendeinem Zeitpunkt mit und bleibt darüber hinaus auch eine Melderegisteranfrage erfolglos, hat die Partei grob nachlässig ihre Mitteilungspflichten verletzt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.12.2020 - 7 WF 106/20 - Rn. 15, juris; vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.09.2015 - 5 Ta 147/15 - Rn. 14, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.09.2015 - 5 Ta 147/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Aufhebung der Bewilligung der PKH,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23
    Teilt die Partei die Adressenänderung weder dem Gericht noch ihrem Prozessbevollmächtigten zu irgendeinem Zeitpunkt mit und bleibt darüber hinaus auch eine Melderegisteranfrage erfolglos, hat die Partei grob nachlässig ihre Mitteilungspflichten verletzt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.12.2020 - 7 WF 106/20 - Rn. 15, juris; vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.09.2015 - 5 Ta 147/15 - Rn. 14, juris).
  • LAG Hessen, 21.10.2016 - 3 Ta 499/15

    BAG 8 AZB 16/16 wird gefolgt:§ 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO ist dahin auszulegen, dass

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23
    Ein solcher Vortrag kann auch noch in der Beschwerdeinstanz erfolgen (BAG, Beschl. v. 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 - aaO. Rn. 25, juris; Hessisches LAG, Beschl. v. 21.10.2016 - 3 Ta 499/15 -, Rn. 12 ff., juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - 4 Ta 8/15

    PKH - Aufhebung der Bewilligung bei verspäteter Mitteilung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 53/23
    Nur wer sich dem Überprüfungsverfahren absichtlich entziehen will oder seine Sorgfaltspflichten in besonders grobem Maße verletzt, verdient die vorgesehene scharfe Sanktion (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 -, Rn. 18, juris; Natter FA 2014, 290, 291).
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